Pfadfindergesetz

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Das PfadfinderInnengesetz wird weltweit von Pfadfindern als persönliche Leitlinie für das Leben benutzt. Gleichzeitig stellt es im Rahmen der PfadfinderInnenmethode eine Methode zur Auseinandersetzung mit den persönlichen Werten dar.

Das PfadfinderInnengesetz bei den PPÖ

Der aktuelle Wortlaut des PfadfinderInnengesetzes findet sich in Punkt der Verbandsordnung der PPÖ. Es lautet:

Das Wichtel-/Wölflingsgesetz lautet
  1. Der Wölfling/Das Wichtel tut sein Bestes.
  2. Der Wölfling/Das Wichtel hilft freudig, wo er/es kann.
Das PfadfinderInnengesetz ab der Guides/Späher-Stufe lautet
  1. Der Pfadfinder/Die Pfadfinderin sucht den Weg zu Gott.
  2. Der Pfadfinder/Die Pfadfinderin ist treu und hilft, wo er/sie kann.
  3. Der Pfadfinder/Die Pfadfinderin achtet alle Menschen und sucht sie zu verstehen.
  4. Der Pfadfinder/Die Pfadfinderin überlegt, entscheidet sich und handelt danach.
  5. Der Pfadfinder/Die Pfadfinderin lebt einfach und schützt die Natur.
  6. Der Pfadfinder/Die Pfadfinderin ist fröhlich und unverzagt.
  7. Der Pfadfinder/Die Pfadfinderin nützt seine/ihre Fähigkeiten.
  8. Der Pfadfinder/Die Pfadfinderin führt ein gesundes Leben.


Siehe auch

Die sieben Elemente der Pfadfinder/innenmethode