Kinderrechte Artikel 32 - Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor bestimmter Arbeit

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Kinderrechte Artikel 32 - Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor bestimmter Arbeit
Art: Programmidee
Ziel: Kinderarbeit bei uns: Wer hat schon einmal gearbeitet? Was? Warum? Unter welchen Bedingungen? Wie lange? Wieviel wurde dabei verdient?Kinderarbeit in der Dritten Welt (ev. mit Dias) : möglichst ein konkretes Beispiel (z.B. Brasilien) Vergleiche zwischen der Situation bei uns und der in der Dritten Welt.Entwicklungsländer, Entwicklungspolitik, Nord-Süd-Konflikt: Klärung der Begriffe mit Weltkarte, ... Erklärung zu den Kinderrechten, im besonderen Beschäftigung mit Artikel 32
Inhalt:
Teilnehmer:
Leiter:
Ort: Egal
Material: Alte Zeitungen, Tapetenkleister, Spielgeld, verschiedene Arten von Zuckerln
Dauer: 120 Minuten
Vorbereitung:

Kinderrechte Artikel 32 - Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor bestimmter Arbeit ist eine Programmidee zum Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention.

Ziel

Kinderarbeit bei uns: Wer hat schon einmal gearbeitet? Was? Warum? Unter welchen Bedingungen? Wie lange? Wie viel wurde dabei verdient?Kinderarbeit in der Dritten Welt (ev. mit Dias) : möglichst ein konkretes Beispiel (z.B. Brasilien) Vergleiche zwischen der Situation bei uns und der in der Dritten Welt.Entwicklungsländer, Entwicklungspolitik, Nord-Süd-Konflikt: Klärung der Begriffe mit Weltkarte, ... Erklärung zu den Kinderrechten, im besonderen Beschäftigung mit Artikel 32

Beschreibung

Papiertütenspiel

Die GuSp fertigen nach einer Anleitung (und nachdem es ihnen praktisch gezeigt wurde) patrullenweise Papiertüten an (wie lange sie falten dürfen wird vorher bekanntgegeben). Diese können sie an einen Händler (=LeiterIn) verkaufen, und um den Erlös dürfen sie sich an einem Stand (=LeiterIn) Zuckerln anstatt Lebensmittel so wie in der Dritten Welt) kaufen. (1 Mustertüte sollte bereits vorbereitet sein, und die LeiterInnen sollten Papiertüten falten können.)

Die Konkurrenz ist aber sehr groß, also muss man möglichst viele Tüten in möglichst kurzer Zeit falten (Akkordarbeit). Noch dazu müssen die Tüten auch schön aussehen und gut halten (Qualität trotz Zeitdruck), sonst kaufen sie die Händler nämlich nicht. Um das erhaltene Spielgeld können die Kinder dann am Stand Zuckerln kaufen. Die guten Zuckerln sind aber teuer (=unerschwinglich), und auch bei den billigen Zuckerln geht es sich kaum (bzw. auch gar nicht) aus, dass jedes Patrullenmitglied eines erhält. Besonders anschaulich wäre es, wenn als Vergleichswerte die Preise von Mehl, Reis usw. auch am Stand zu sehen wären.

So sehen die GuSp, dass sich die Kinder in der Dritten Welt das Leben trotz Kinderarbeit fast nicht leisten können (Miete usw. kommen ja noch zu den Lebensmittelkäufen dazu).

Problematisierung

"Was haben wir damit zu tun?" und "Was können wir tun?"

  • Gespräch über die Erfahrungen beim Papiertütenspiel (Macht der Händler, Konkurrenzkampf, ...)
  • Gespräch über Kinderarbeit (Ausbeutung, Armut, ...)
  • Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten (Projekte unterstützen, ...)

Erfahrungsbericht

Wir haben dieses Papiertütenspiel im Rahmen des Georgstages 1993 für GuSp angeboten. Es hat etwa eine halbe Stunde gedauert; meiner Meinung nach war es als Aktivität bei einem Stadtspiel rund um den Wiener Ring ausreichend, um die Kinder zum Nachdenken zu bringen. Ich glaube aber, dass dieses Spiel (mit viel Material zum Thema) ausbaufähig ist (Tagesveranstaltung). Erstaunlicherweise haben die Kinder trotz ihrer Enttäuschung, kaum Zuckerln für ihr hart verdientes Geld zu bekommen, sehr positiv reagiert und die meisten haben unsere Station sehr nachdenklich verlassen ("Die Kinder dort sind aber wirklich arm!" usw.).

Artikel 32

1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.

2. Die Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um die Durchführung dieses Artikels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen anderer internationaler Übereinkünfte werden die Vertragsstaaten insbesondere a) ein oder mehrere Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit festlegen; b) eine angemessene Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen vorsehen; c) angemessene Strafen oder andere Sanktionen zur wirksamen Durchsetzung dieses Artikels vorsehen.

Vorschlag aus der "Alles was Recht ist"-Mappe, PPÖ, JUG-Bereich 1994

Bemerkungen

Das ist ein Spiel, das man sehr gut mit vielen Kindern spielen kann - auf Großveranstaltungen und ähnlichem. Nicht-PfadfinderInnen können mühelos miteinbezogen werden und so werden sich auch die Erwachsenen interessieren. Macht Interviews mit "zusehenden" Eltern, fragt sie, was sie von Kinderarbeit halten und ob sie die Kinderrechtskonvention kennen.

Siehe auch

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Autoren: "Alles was Recht ist"-Mappe